Das Visum

Alle Deutschen, Österreicher und Schweizer, die in den USA eine Schule oder eine Universität besuchen oder in Amerika arbeiten möchten, müssen ein Visum bei einer amerikanischen Vertretungsbehörde beantragen. Hierbei helfen die Austausch-Organisationen. Einige schicken dir die Formulare zu, die für den Antrag erforderlich sind, und kümmern sich auch um die Abwicklung. Abholen musst du das Visum aber selbst. Ganz wichtig: Ein Visum für die USA ist immer zweckgebunden. Du erhältst entweder ein 1-20 (Schülervisum) oder ein IAP-66 (Austauschschüler-Visum). Beide Visa erlauben nicht, in den USA zu jobben, es sei denn, der Job ist ausdrücklich Teil deines Austauschprogramms. Näheres kannst du erfragen, wenn du das Visum beantragst.
Literaturempfehlungen

Achtung: Das Visum ist keine Einreisegarantie.
Am Einreiseort wird erneut kontrolliert, deshalb solltest du alle zur Einreise nötigen Unterlagen im Handgepäck bereithalten. Achte in der Halle der US-Einreisebehörde darauf, zurückhaltend aufzutreten. Wer durch auffälliges Benehmen heraussticht, wird oft besonders gründlich geprüft - das kann manchmal Stunden dauern. Du benötigst unbedingt einen Reisepass, der mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist. Du solltest ihn rechtzeitig, also spätestens ein halbes Jahr vor deinem Abflug, beantragen.

Voraussetzung für ein Visum ist:

  • die Teilnahme an einem Praktikantenprogramm, das von einer von den US-Behörden dafür autorisierten Organisation durchgeführt wird
  • der schriftliche Nachweis eines Arbeitsplatzes und daraufhin
  • die Aushändigung des Formulars IAP-66 durch die Organisation
  • ausreichende Kranken- Unfall- und Haftpflichtversicherung, i.d.R. über die Organisation abzuschließen

Das Formular IAP-66, genannt "Certificate of Eligibility", ist das Vordokument zum Visum und beinhaltet eine befristete Arbeitsgenehmigung. Es enthält Angaben über den Antragsteller, das Programm, die Dauer des Praktikums und die Finanzierung. Das IAP-66 wird ausgestellt von der Organisation, die damit eine Bürgschaft - sponsorship - gegenüber den US-Behörden übernimmt. Eine Kopie (rosa) wird Ihnen mit dem Visum wieder ausgehändigt und muss zusammen mit dem Pass gut verwahrt werden. Das Visum wird für die Dauer des Praktikums, wie im IAP-66 eingetragen, plus 30 Tage Karenzzeit davor und danach ausgestellt. Der Ablauf ist also: erst die Praktikumstelle, dann die Arbeitsgenehmigung (IAP-66), dann das Visum.

Der Visumantrag geht - normalerweise per Post - an die für Ihr Bundesland (erster Wohnsitz!) zuständige konsularische Vertretung der USA. Er besteht aus den folgenden Unterlagen:

  • Reisepass (gültig mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus)
  • Visumantragsformular OF-156, zum Herunterladen; Fax-Abruf über 0190-92-110-111.
  • IAP-66
  • aktuelles Paßfoto, in Farbe
  • Bearbeitungsgebühr, nur per Überweisung (Beleg mit Originalstempel der Bank beifügen)
  • empfohlen: ein an sich selbst adressierter und frankierter Rückumschlag, groß genug für den Paß