Das Visum |
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Deutschen, Österreicher und Schweizer, die in den USA eine Schule oder eine
Universität besuchen oder in Amerika arbeiten möchten, müssen ein Visum bei
einer amerikanischen Vertretungsbehörde beantragen. Hierbei helfen die
Austausch-Organisationen. Einige schicken dir die Formulare zu, die für den
Antrag erforderlich sind, und kümmern sich auch um die Abwicklung. Abholen
musst du das Visum aber selbst. Ganz wichtig: Ein Visum für die USA ist immer
zweckgebunden. Du erhältst entweder ein 1-20 (Schülervisum) oder ein IAP-66
(Austauschschüler-Visum). Beide Visa erlauben nicht, in den USA zu jobben, es
sei denn, der Job ist ausdrücklich Teil deines Austauschprogramms. Näheres
kannst du erfragen, wenn du das Visum beantragst. Achtung: Das
Visum ist keine Einreisegarantie. Voraussetzung für ein Visum ist:
Das Formular IAP-66, genannt "Certificate of Eligibility", ist das Vordokument zum Visum und beinhaltet eine befristete Arbeitsgenehmigung. Es enthält Angaben über den Antragsteller, das Programm, die Dauer des Praktikums und die Finanzierung. Das IAP-66 wird ausgestellt von der Organisation, die damit eine Bürgschaft - sponsorship - gegenüber den US-Behörden übernimmt. Eine Kopie (rosa) wird Ihnen mit dem Visum wieder ausgehändigt und muss zusammen mit dem Pass gut verwahrt werden. Das Visum wird für die Dauer des Praktikums, wie im IAP-66 eingetragen, plus 30 Tage Karenzzeit davor und danach ausgestellt. Der Ablauf ist also: erst die Praktikumstelle, dann die Arbeitsgenehmigung (IAP-66), dann das Visum. Der Visumantrag geht - normalerweise per Post - an die für Ihr Bundesland (erster Wohnsitz!) zuständige konsularische Vertretung der USA. Er besteht aus den folgenden Unterlagen:
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