BAFÖG |
BAFöG gibt es auch im Ausland. Selbst wenn Du im Inland nicht
BAföG-berechtigt bist, wird das viel wahrscheinlicher, wenn Du im Ausland ein
Praktikum machst. Denn die zusätzlichen Kosten für ein Praktikum im Ausland,
selbst wenn man bezahlt wird fürs Praktikum, sind wesentlich höher, als
würde man im Inland studieren oder ein Praktikum machen.
Was gibt es an Geld ?Es gibt in der Regel einen festen Betrag pro Land. Einen Reisekostenzuschlag und die Kosten für die Krankenversicherung werden übernommen. Man muss allerdings dem BAföG-Amt nachweisen, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung entspricht. Diesen Nachweis bekommst Du vom Praktikumsbeauftragen Deiner Hochschule, der möglicherweise auch schon über Dein erstes Praktikum als Zulassungsvorraussetzung zum Studiengang entschieden hat. In diesem Schreiben solltest Du Dir auch gleich bestätigen lassen, dass das Praktikum etwas für die Ausbildung im Inland bringt. Solltet Du Dich für ein außereuropaisches Land interessieren, musst Du zusätzlich noch eine Bescheinigung mit dem Inhalt vorgelegen, dass die Durchführung des Praktikums außerhalb Europas nach dem Ausbildungsstand besonders förderlich ist. Natürlich müssen auch ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Die zusätzliche Auslandsförderung wird nämlich als Zuschuss geleistet. Wo gibt es das GeldDen Antrag stellt man beim lokalen Studentenwerk (Berlin: Behrenstr. 40/41, 10117 Berlin, U-Bhf. Französische Straße) Kümmere Dich FRÜHZEITIG
um BAföG! Zuständig für die Förderung im Ausland sind unter anderem folgende Ämter: USA: Großbritannien und Irland: Weitere Informationen zum BAFöG, einschließlich Antragsformulare zum Herunterladen, auf der Homepage des BM für Bildung und Forschung unter http://www.bafoeg.bmbf.de. |