BAFÖG
BAFöG gibt es auch im Ausland. Selbst wenn Du im Inland nicht BAföG-berechtigt bist, wird das viel wahrscheinlicher, wenn Du im Ausland ein Praktikum machst. Denn die zusätzlichen Kosten für ein Praktikum im Ausland, selbst wenn man bezahlt wird fürs Praktikum, sind wesentlich höher, als würde man im Inland studieren oder ein Praktikum machen.

Was gibt es an Geld ?

Es gibt in der Regel einen festen Betrag pro Land. Einen Reisekostenzuschlag und die Kosten für die Krankenversicherung werden übernommen. Man muss allerdings dem BAföG-Amt nachweisen, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung entspricht. Diesen Nachweis bekommst Du vom Praktikumsbeauftragen Deiner Hochschule, der möglicherweise auch schon über Dein erstes Praktikum als Zulassungsvorraussetzung zum Studiengang entschieden hat. In diesem Schreiben solltest Du Dir auch gleich bestätigen lassen, dass das Praktikum  etwas für die Ausbildung im Inland bringt. Solltet Du Dich für ein außereuropaisches Land interessieren, musst Du zusätzlich noch eine Bescheinigung mit dem Inhalt vorgelegen, dass die Durchführung des Praktikums außerhalb Europas nach dem Ausbildungsstand besonders förderlich ist. Natürlich müssen auch ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Die zusätzliche Auslandsförderung wird nämlich als Zuschuss geleistet.

Wo gibt es das Geld

Den Antrag stellt man beim lokalen Studentenwerk (Berlin: Behrenstr. 40/41, 10117 Berlin, U-Bhf. Französische Straße)

Kümmere Dich FRÜHZEITIG um BAföG!
6 Monate mindestens vor dem Beginn des Praktikums solltet man sich darum bemühen. Das ist meist relativ unproblematisch. Man stellt einfach einen formlosen Antrag, mit dem Inhalt, man möchtet gerne einen Auslandspraktikum machen. Dann schickt Dir das Amt die nötigen Unterlagen zu, Du füllst sie aus, und wenn noch etwas fehlen sollte, bekommst Du das mitgeteilt. Aber gerade dieses Hin- und Her dauert meist sehr lange. Darum frühzeitig kümmern! Denn jeder will ja das Geld pünktlich zu Beginn haben.

Literaturempfehlungen

Zuständig für die Förderung im Ausland sind unter anderem folgende Ämter:

USA:
Studentenwerk Hamburg
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 13 09 51
20109 Hamburg
Tel. (040) 41902-0
Fax (040) 41902126
e-mail: bafoeg@studentenwerk.hamburg.de
Dienstgebäude: Grindelallee 9

Großbritannien und Irland:
Landesamt für Ausbildungsförderung Nordrhein-Westfalen
Theaterplatz 14
52062 Aachen
Tel. (0241) 455-02
Fax (0241) 455300

Weitere Informationen zum BAFöG, einschließlich Antragsformulare zum Herunterladen, auf der Homepage des BM für Bildung und Forschung unter http://www.bafoeg.bmbf.de.